EdF - fiskalische Erbschaften

Fiskalische Erbschaften entstehen, wenn für einen Nachlass keine gesetzlichen Erben gefunden werden oder wenn alle gesetzlichen Erben das Erbe ausschlagen. In diesem Fall erbt das Bundesland, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Der Staat kann die Erbschaft nicht ausschlagen, er wird mithin Zwangserbe.

Für die Abwicklung und Verwaltung von diesen Fiskalerbschaften steht das Programm „EdF – Erbe des Fiskus“ zur Verfügung. Ziel und Aufgabe ist stets die vollständige Verwertung des Nachlasses und Überführung in Geldvermögen. Nachlassgegenstände sind neben Grundvermögen mit den verschiedensten Nutzungsarten hauptsächlich Sparguthaben, Wohnungseinrichtungen, Fahrzeuge, Schmuck, Waffen, Wertpapiere und Firmenvermögen.

EdF bietet sämtliche Funktionen für die Verwaltung, Bewirtschaftung und Verwertung eines Erbfalls. Zu den Daten eines Erbfalls zählen die Daten des Erblassers, der verschiedenen Nachlassgegenstände sowie offener Gerichtsverfahren. Alle Angaben fließen zusammen und werden genutzt, um die Tätigkeiten von Verkäufern, Bewirtschaftern und Verwaltern zu unterstützen. Die Aktionen werden über eine zentrale Software gesteuert und anschließend automatisch revisionssicher dokumentiert. Zu den Funktionen zählen Verkauf und Versteigerungen von Immobilien, Liegenschaften, Mobiliarsachen, Antiquitäten, Schmuck und andere wertige Gegenstände. Die Verkaufsdaten werden erfasst und fließen in Statistiken und Auswertungen des Systems ein.

Wie jeder andere Erbe ist der Fiskus verpflichtet, berechtigte Forderungen gegen den Nachlass zu befriedigen. Nachlassverbindlichkeiten und deren Ausgleich werden in EdF erfasst und dokumentiert. Für die Bewirtschaftung und Sicherung geerbter Immobilien und Liegenschaften, welche insgesamt 25 – 30 % der Fiskalerbschaften ausmachen, wird EdF ebenfalls genutzt. Entsprechende Funktionen dafür sind Bestandteil der Gesamtlösung.

In der Bearbeitung der Erbfälle sind im Rahmen der Recherche und Abwicklung in vielen Fällen externe Stellen zu kontaktieren. Dazu gehören Gerichte, Behörden, Anwälte, Vermieter oder sonstige Ansprechpartner. Für die entsprechenden Vorgänge sind Dokumente und Anschreiben zu erstellen. EdF ermöglicht die automatische Generierung dieser Dokumente. Für diese Fälle können die Nutzer eigene Vorlagen definieren und in den Vorgang integrieren. Manuelle Tätigkeiten können somit stark reduziert werden.

Kurzbeschreibung zu EdF

Die Anwendung EdF bietet sämtliche Funktionen für die Abwicklung und Verwaltung von diesen Fiskalerbschaften. Pro Erbfall können Immobilien, Liegenschaften, Mobiliarsachen, Antiquitäten, Schmuck und andere wertige Gegenstände verwaltet werden. Das System bietet für Verkäufer, Bewirtschafter und Verwalter die nötigen Funktionen. Sämtliche Vorgänge werden revisionssicher dokumentiert. Alle Daten können für den automatischen Schriftverkehr genutzt werden, welcher ebenfalls von EdF geboten wird.

Referenzen:

Sachsen-Anhalt

                                                                                                                                                                                                                                                                                           

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